| Der richtige Start! |
DSL, Breitband, WLAN, Firewall, Router - Was benötige ich für mein Unternehmen?Diese Frage läßt sich leider nicht pauschal beantworten! Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei der Wahl der für Sie geeigneten Internetanbindung. Wir weisen auf Gefahren und mögliche Risiken hin und helfen Ihnen bei der Wahl der geeigneten Hersteller, Lieferanten, Partnern und Anbieter: |
| AGB Veranstaltungen |
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Geschäftsbedingungen Miete Veranstaltungsräume und Teilnahme Seminare
I. Anmietung von Veranstaltungsräumen M261 Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Grundlage für die Berechnung des Mietpreises und die Nebenkosten ist die jeweils geltende Preisliste. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen entstehenden Kosten (z. B. Telefon, Fax, Kopieren) werden “ soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist “ gesondert nach Aufwand berechnet. Mieter und Veranstalter haften gegenüber der Telehaus Nordhorn GmbH (im Folgenden Vermieterin oder TNG genannt) gesamtschuldnerisch.
Die genutzten Räume sowie das Anwesen mit seinen Einrichtungen sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Es ist alles zu vermeiden, was zu einer Beschädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung beitragen könnte. Die Räume sind nach Beendigung der Veranstaltung in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie dem Mieter/Veranstalter überlassen wurden. Evtl. entstehende Defekte an Geräten und Beschädigungen oder Verluste an den Einrichtungsgegenständen und an den Räumlichkeiten werden dem Mieter/Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Mieter/Veranstalter trägt auch für seine Besucher gegenüber der Vermieterin das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die sie in den allgemein zugänglichen Räumen des Hauses und in den Veranstaltungsräumen hinterlassen haben. Die Vermieterin haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen, diese Risiken sind vom Mieter/Veranstalter selbst zu versichern. Der Mieter/Veranstalter verpflichtet sich, die Vermieterin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen die Vermieterin mit der Behauptung erheben, sie stünden im unmittelbaren Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung.
Vorrichtungen, die der Werbung und dem Verkauf dienen (z. B. Firmenschilder, -zeichen. Plakate, Schaukästen) und sonstige Einrichtungen sind nur nach Absprache und Zustimmung der Vermieterin anzubringen bzw. aufzustellen.
Jegliche Veränderung der Mietsache ist zu unterlassen, sofern die Vermieterin nicht ihre schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat. Darunter fallen auch Veränderungen an den Installationen einschl. der elektrischen Leitungen sowie das Einschlagen von Nägeln, Schrauben, Haken usw..
Störungen an den zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden “ soweit möglich “ sofort beseitigt. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger von der Vermietung nicht zu vertretender Hinderungsgründe ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Mieter oder Veranstalter ein Recht auf Schadensersatz zusteht.
Führt der Mieter die vorgesehene Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht durch, so trägt jeder Vertragspartner die bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist die Vermieterin hierbei in Vorleistung getreten, so hat der Mieter/Veranstalter der Vermieterin die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.
Unbeschadet dieser Bedingung wird bei Stornierung der Veranstaltung durch den Mieter/Veranstalter in Rechnung gestellt, sofern die Vermieterin die reservierten Kapazitäten nicht weitervermieten konnte:
Kosten, die der Vermieterin im Rahmen einer Stornierung für Bestellungen des Auftraggebers von Dritten in Rechnung gestellt werden, sind auf der Grundlage der jeweiligen Geschäfts- und Lieferbedingungen der beauftragten Dritten in vollem Umfang vom Auftraggeber zu tragen.
Hat die Vermieterin Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung des Mieters/Veranstalters, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann sie die Durchführung der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen in ihren Veranstaltungsräumen absagen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt. Schadensersatzansprüche des Mieters/Veranstalters gegen die Vermieterin sind in diesem Falle ausgeschlossen.
Die Rechnungen der Vermieterin sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zahlbar. Gegenansprüche des Mieters/Veranstalters sind gesondert geltend zu machen. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Nordhorn.
II. Teilnahme an den Veranstaltungen
1. Anmeldung Die Telehaus Nordhorn GmbH (im Folgenden TNG genannt) nimmt die Anmeldungen zu den Seminaren schriftlich, per Fax, per eMail oder telefonisch entgegen. Falls Seminare Überbucht sind, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Jede Anmeldung wird durch die TNG schriftlich bestätigt. Erst mit einer schriftlichen Bestätigung (eMails zählen zu schriftlichen Bestätigungen) wird die Anmeldung verbindlich.
2. Leistungen Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:
Geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen speziellen Dozenten, auch wenn dieser als Dozent auf unseren Seiten aufgelistet ist. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass die Inhalte maßgeblich sind.
3. Stornierungen Stornierungen müssen bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn bei der TNG eingehen. Bei späterem Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren:
Der Kunde kann eine Ersatzperson, für die Teilnahme, der von ihm gebuchten und bestätigten Veranstaltung, stellen.
Während des Seminarverlaufs ist der Rücktritt eines Teilnehmers in jedem Falle ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen Die Bestätigung des Seminars erhält der Kunde direkt per Post oder per eMail. Die Rechnung erhält der Teilnehmer jeweils am letzen Seminartag. Das Seminar ist mit Eingang der Rechnung sofort und ohne Abzug nach der Seminardurchführung spätestens innerhalb von acht Tagen zahlbar.
5. Haftung Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl, sowie von der TNG nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Die TNG ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz von entstehenden und entstandenen Unkosten, wie z. B. Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall, verpflichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden durch die TNG zurückerstattet. |