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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig Ab 01.01.2000

 

 

1. Geltung der Bedingungen

 

Die Telehaus Nordhorn GmbH (nachfolgend TNG genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

 

2. Beteiligte

 

2.1. Die TNG betreibt das Telehaus Informationssystem, ein computergesteuertes Nachrichtenvermittlungssystem mit voller Internetfähigkeit. Die TNG kann sich zum Betrieb des TNG Informationssystem und zur Erbringung ihrer angebotenen Dienste Dritten bedienen, die jedoch nicht Vertragspartner des einzelnen Kunden/Teilnehmers sind oder werden.

 

2.2. Kunde/Teilnehmer ist der Vertragspartner, der mit der TNG einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Teilnehmer ist berechtigt, die TNG E-Mail-Dienste und Internet-Dienste auch seinen Angestellten und ständig beschäftigten Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen (unter der Voraussetzung, dass er diese ordnungsgemäß in die Bedienung einweist). Der Teilnehmer haftet jedoch auch dann für alle aus dieser befugten oder unbefugten Benutzung entstehenden Kosten gegenüber der TNG.

 

2.3. Zu anderen Teilnehmern von der TNG (andere Nutzer des TNG Informationssystems) besteht kein durch diese Vereinbarung irgendwie begründbares Vertragsverhältnis.

 

3. Leistungen des TNG Informationssystems

 

3.1. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt mit der Bestätigung der TNG zustande.

 

3.2. Die TNG stellt dem Teilnehmer ein oder mehrere Telehaus E- Mail- Fächer und/oder Internet-Zugänge und/oder Wählverbindungen zur Verfügung. Der Teilnehmer hat das Recht, damit folgende Grundleistungen in Anspruch zu nehmen:

- Senden und Empfangen von E-Mail-Nachrichten sowie Speichern von

Nachrichten bis zur vertraglich vereinbarten Begrenzung

- Nutzung von Internet-Fazilitäten (WWW, FTP, NEWS)

- Nutzung weiterer TNG E-Mail-Dienste gemäß dem jeweiligen Befehlssatz des Telehaus Informationssystems, soweit sie dem Kunden zugänglich gemacht werden.

 

3.3. Der Leistungsumfang im Einzelnen ist durch die dem Teilnehmer online und in gedruckter Form zur Verfügung stehenden Bedienungsanleitung, sowie durch die kontinuierlich per Rundschreiben erfolgenden Ankündigungen definiert.

 

3.4. Die TNG behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu Ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die TNG ist auch berechtigt, die Leistungen zu verringern.

 

4. Verfügbarkeit des Telehaus Informationssystems

 

4.1. Das TNG Informationssystem steht dem Kunden grundsätzlich während 22 Stunden und mehr am Tag und an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Zu Unterhaltungszwecken kann das System gemäß Rundschreiben per email zu vorher festgelegten, verkehrsschwachen Zeiten jeweils eine Stunde abgeschaltet werden.

 

4.2. Vertragsleistung von TNG ist - unter Abzug der vorhergehend erwähnten Unterhaltszeiten - eine Verfügbarkeit des Systems, die größer ist als 96 % während der Bürozeit (Montag bis Donnerstag von 8:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 8:00-15:00 Uhr) und größer als 93 % während der übrigen Zeit. Diese Werte beziehen sich auf die Verfügbarkeit des TNG-Systems (als Durchschnittswerte, berechnet auf einen Zeitraum von einem Jahr) selbst, nicht auf die Verfügbarkeit öffentlicher Datenfernübertragungs-Netzwerke oder die Verfügbarkeit von InterTel, auf die die TNG keinen Einfluß hat. TNG übernimmt demnach nicht die Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der TNG für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme ist ausgeschlossen.

 

4.3. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass das TNG Informationssystem und/oder Systeme dritter Leistungsbediensteten eine beschränkte Anzahl von Eingangs-/ Ausgangskanälen hat. Insbesondere in Stoßzeiten kann es zu "Besetzt-Situationen" kommen. Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

 

4.4. Jeder Teilnehmer ist allein für die von ihm eingesetzten Geräte (Hardware und Software) und ihre Tauglichkeit zur Kommunikation mit dem TNG Informationssystem verantwortlich. Eine Störung bei Ausfall seiner Geräte oder der öffentlichen Datennetze entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Betrages für das monatlich übertragene Datenmindestvolumen bzw. der monatlichen Grundgebühr sowie der Nutzungsgebühr pro genutztem Datenvolumen bzw. pro Minute. Die Kosten für die Geräte und die Kommunikation mit dem TNG Informationssystem (zum Beispiel Telefon- und Datenfernübertragungsentgelte) trägt der Teilnehmer.

 

5. Haftung und Haftungsbeschränkung

 

5.1. Die TNG gewährleistet die Verfügbarkeit des TNG-Systems gemäß den vorstehenden Bestimmungen. Für Verluste von Informationen oder vorkommende Veränderungen in Informationen jeder Art haftet die TNG nur, soweit dies auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der TNG oder TNG Mitarbeitern beruht; die Beweislast hierfür hat der Teilnehmer. Jegliche weitere Haftung von der TNG für Folgen, die sich aus der Nutzung dieses Vertrages ergeben, ist ausgeschlossen. Dabei kommt es nicht darauf an, wer Störungen verursacht hat.

 

5.2. Die TNG haftet nicht für die über das TNG Informationssytem - incl. Internet-Fazilitäten - vermittelten Informationen, insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität.

 

5.3. Die TNG haftet nicht für Verzögerungen, Leistungshemmnisse oder Leistungshindernisse, die auf Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereiches beruhen.

 

5.4. Die TNG ermöglicht dem Teilnehmer den Zugriff zum Internet. Das Internet ist ein separates, von der TNG unabhängiges Computernetzwerk. Die TNG hat keine Rechte oder Beteiligungen am Internet und kontrolliert oder betreibt es nicht. Die TNG hat keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Teilnehmer über das Internet abgerufenen Inhalte. Der Teilnehmer nutzt das Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den national oder international geltenden Gesetzen und Vorschriften. Wenn der Kunde sich über die TNG Zugang zum Internet verschafft, verpflichtet er sich, auch die TNG- Nutzungsbedingungen und die TNG-Verkehrsregeln einzuhalten.

 

5.5. Die TNG haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und die Funktionsfähigkeit öffentlicher oder privater Datenfernübertragungsnetze, insbesondere nicht für die Zugriffsmöglichkeit auf das weltweite Internet oder auf dritte Rechnersysteme (Hosts) oder Systeme dritter Leistungsbeauftragten oder von Dritten angebotene Datenbanken oder Dienste.

 

5.6. Die TNG stellt lediglich das Medium für Veröffentlichungen von Inhalten zur Verfügung. Alle Inhalte, die von Dritten zugänglich gemacht werden, sind Informationen oder Inhalte des entsprechenden Urhebers, Autors oder Verbreiters und nicht solche von TNG. TNG ist deshalb für die Inhalte nicht verantwortlich und für keinerlei Verluste oder Schäden haftbar, die dem Kunden durch Informationen entstehen, die im Rahmen der Nutzung mitgeteilt wurden.

 

5.7. Der Teilnehmer hat die Erteilung etwaiger behördlicher Erlaubnisse und Genehmigungen unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten zu tragen. Die TNG wird von dem Kunden von allen Ansprüchen freigestellt.

 

5.8. Informationen jeder Art, einschließlich Daten, Programme und Dokumentationen, die der Kunde von der TNG oder durch das TNG Informationssystem erhält, bleiben ausschließliches Eigentum der TNG und dem jeweiligen Informationsanbieter. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, solche Informationen an Dritte weiterzuleiten, es sei denn, dass der Informationsanbieter dies dem Teilnehmer unmittelbar gestattet.

 

5.9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Teilnahme an aktiven Diensten auf kulturelle und religiöse Belange anderer Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Obszöne, rassistische oder in sonstiger Weise gesetzwidrige Äußerungen nicht zu verbreiten.

 

5.10. Soweit Waren oder Dienstleistungen über das Internet angeboten werden, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Waren- oder Dienstleistungsanbieter zustande. Alle Ansprüche, die mittelbar oder unmittelbar aus diesen Vertragsbeziehungen resultieren, richten sich allein ausschließlich gegen den Waren- oder Dienstleistungsanbieter und nicht gegen TNG.

 

6. Nutzungsentgelte und Auslagenersatz

 

6.1. Die Nutzungsentgelte werden nach der jeweils gültigen Entgeltliste in Rechnung gestellt. Bei Änderungen der Entgeltliste sind allein die online gespeicherten Tabellen maßgebend. Alle Entgeltangaben verstehen sich in Deutscher Mark oder Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte zu zahlen, welche durch die befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Paßwort zu seiner Zugangs-kennung sorgfältig vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen.

 

6.2. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder, nach Wahl von der TNG, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Die TNG hat das Recht, die Rechnung in das E-Mail-Fach des Teilnehmers zu legen und auf einen schriftlichen Ausdruck zu verzichten. Der in der Rechnung aufgewiesene Gesamtbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig und mit schuldbefreiender Wirkung nur in der Rechnung angegebenen Währung auf das von der TNG bestimmte Konto zahlbar. Bank- und andere Entgelte und Kosten des Inkassozahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Teilnehmers. Beanstandungen des Rechnungsbetrages sind ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer der Rechnung nicht spätestens inner-halb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Die Unterlassung der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Behauptet der Teilnehmer, dass ihm berechnete Auslagen nicht von ihm oder seinen Mitarbeitern verursacht seien, so hat er dies nachzuweisen. Die TNG hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

 

6.3. Die TNG ist berechtigt, vom Teilnehmer für jede Abrechnungsperiode (Monat oder Quartal) eine Vorauszahlung zu verlangen, die dem Gesamtbetrag der Rechnung für die entsprechende letzte Abrechnungsperiode (Monat oder Quartal) entspricht oder, nach Wahl der TNG, von der TNG angemessen, entsprechend der erwarteten E-Mail-System-Nutzung, geschätzt wird. Wird im Laufe einer Abrechnungsperiode festgestellt, dass die Nutzungsentgelte und Auslagen für den Teilnehmer den letzten Monats- oder Quartalsdurchschnitt oder eine verlangte Vorauszahlung um mehr als 20 % oder um mehr als 500,00 DM bzw. 250,00 EURO übersteigen, kann die TNG einen sofortigen Ausgleich der bis dahin aufgelaufenen und noch nicht vorausgezahlten Beträge (Abschlagszahlungen) verlangen. Kommt der Teilnehmer einem Ver-langen von der TNG auf Voraus- oder Abschlagszahlung nicht nach, ist die TNG berechtigt, bis zum Ausgleich der angeforderten Beträge den Anschluß zu sperren.

 

6.4. Kommt der Teilnehmer seinen Zahlungspflichten nicht oder nicht pünktlich nach, so hat die TNG das Recht, den Anschluss zu sperren und dem Teilnehmer ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem 6-Monats-EURIBOR p.a. in Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer hat der TNG ferner alle Aufwendungen (einschließlich der allgemeinen Verwaltungsentgelte) zu ersetzen, die der TNG durch die Verfolgung vertraglicher Rechte entsteht.

 

7. Dauer der Vereinbarung und Vertragsänderungen

 

7.1. Diese Vereinbarung wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

7.2. Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen - insbesondere die telekommunikationsrechtlichen - für den Betrieb des TNG Informations-system ändern oder sonstwie der Betrieb ganz oder zum Teil eingeschränkt werden so ist die TNG berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen oder im Wege der Änderungskündigung den Verhältnissen anzupassen. Irgendwelche Folgeansprüche aus dieser Kündigung sind ausgeschlossen.

 

7.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung steht der TNG auch zu, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder das TNG Informationssystem vertragswidrig oder für gesetzwidrige Zwecke benutzt. In diesen Fällen ist die TNG auch berechtigt, den Vertrag - durch Sperrung des Anschlusses - vorübergehend auszusetzen.

 

7.4. Die TNG ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Entgeltliste mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats angemessen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten Bedingungen oder Entgelten nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen - eine E-Mail-Nachricht gegen Empfangsbestätigung ist für den Zugang des Widerspruchs ausreichend - so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Monat. Widerspricht der Teilnehmer einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Entgeltliste fristgemäß, so hat die TNG das Recht, den Vertrag mit einer abgekürzten Frist zu dem Stichtag zu kündigen, zu dem die Änderung allgemein in Kraft treten soll.

 

7.5. Entgeltfreie Leistungen und Zusatzleistungen können jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen wieder eingestellt werden. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

 

8. Datenschutz und Geheimhaltung

 

8.1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Dritte seine Nachricht lesen und weiter verwenden können und dadd Sie die Leistungen des TNG Informationssystem - incl. Internet Fazilitäten - in Anspruch nehmen können, sofern Ihnen die Kombination aus offenen Benutzernamen und geheimen Passwort bekannt ist. Für den Schutz dieser Informationen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich - unter anderem durch Wahl eines möglichst langen Passwortes mit ausreichender Ungewöhnlichkeit.

 

8.2. Die TNG steht dafür ein, dass alle Personen, die von der TNG mit der Abwicklung von Eintragungen, mit der Teilnahmebetreuung und mit der Bedienung des TNG Informationssystems betraut werden, die entsprechenden Datenschutzbestimmungen kennen und beachten. Die TNG wird bei einem wiederholten Versuch des unbefugten "Login" in das E-Mail-System den betroffenen Teilnehmer darüber informieren, soweit der TNG dies selbst durch Anrufprotokolle bekannt wird.

 

8.3. Hinweis gemäß § 26 BDSG: Teilnehmerdaten werden gespeichert. Wenn die TNG Teilnehmern den Zugriff auf eine fremde Datenbank eröffnet, ist die TNG berechtigt, dem Datenbankanbieter die Teilnehmerdaten offenzulegen.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Satzes.

 

9.2. Erfüllungsort ist Nordhorn, Bundesrepublik Deutschland. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschliesslich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Teilnehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Nordhorn, Bundesrepublik Deutschland.

 

9.3. Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

9.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbedingung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.